2022-02
11. Feb 2022
Wiebke Oeltjen
News
google fonts
Hintergrund Am 20. Januar 2022 hat das Landgericht München I entschieden ( 3 O 17493/20 ), dass das dynamische Einbinden von Google Fonts einen abmahnfähigen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Die Begründung: „Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers durch die Beklagte an Google stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs.